Leistungen

Anerkennung & Formalitäten

Die Anerkennung entscheidet darüber, ob jemand seinen Beruf in Deutschland ausüben darf – und sie ist der Schritt, an dem die meisten Verfahren hängen bleiben. Wir prüfen die Unterlagen, bevor sie eingereicht werden, und halten den Kontakt zu den Behörden, bis der Bescheid da ist.

Wir kümmern uns um die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, koordinieren Visumanträge und Aufenthaltsgenehmigungen und begleiten den gesamten behördlichen Prozess. Dazu gehören auch die Beantragung der Arbeitserlaubnis und die Kommunikation mit zuständigen Stellen wie der ZAB oder den Handwerkskammern.

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Für wen diese Leistung gedacht ist

Arbeitgeber, die eine Fachkraft aus dem Ausland einstellen möchten, und internationale Fachkräfte, die ihren im Ausland erworbenen Abschluss in Deutschland nutzen wollen.

So läuft es ab

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    Unterlagen sichten

    Zeugnisse, Diplome, Nachweise über Berufserfahrung: Wir prüfen, was vorhanden ist, was übersetzt und beglaubigt werden muss und wo etwas fehlt. Unvollständige Anträge sind der häufigste Grund für lange Verfahren.

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    Zuständige Stelle bestimmen

    Wer zuständig ist, hängt vom Beruf und vom Bundesland ab: für Hochschulabschlüsse die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, für duale Ausbildungsberufe Kammern wie IHK oder Handwerkskammer, für Gesundheitsberufe die jeweilige Landesbehörde. Wir klären das vorab, statt es auszuprobieren.

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    Antrag stellen und nachhalten

    Wir stellen den Antrag, beantworten Rückfragen der Behörde und halten Sie über den Stand auf dem Laufenden. Nach Eingang der vollständigen Unterlagen entscheidet die zuständige Stelle in der Regel innerhalb von drei Monaten.

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    Anpassungsmaßnahmen begleiten

    Wird der Abschluss nur teilweise anerkannt, steht im Bescheid, welche Unterschiede auszugleichen sind – etwa über einen Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung. Wir organisieren die passende Maßnahme und begleiten bis zur vollen Anerkennung.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Anerkennung?
Die zuständige Stelle entscheidet in der Regel innerhalb von drei Monaten, nachdem alle Unterlagen vollständig vorliegen. Der längere Teil ist meist das Zusammenstellen, Übersetzen und Beglaubigen der Unterlagen davor.
Was bedeutet eine teilweise Anerkennung?
Der Bescheid stellt dann fest, dass der ausländische Abschluss dem deutschen weitgehend, aber nicht vollständig entspricht, und benennt die wesentlichen Unterschiede. Diese lassen sich über einen Anpassungslehrgang oder eine Prüfung ausgleichen – der Bescheid ist also kein Nein, sondern ein Zwischenschritt.
Muss die Anerkennung vor der Einreise abgeschlossen sein?
Nicht in jedem Fall. Für einige Wege genügt es, das Verfahren begonnen zu haben, und der Rest wird in Deutschland erledigt. Welcher Weg für einen konkreten Fall offensteht, prüfen wir zu Beginn – davon hängt der gesamte Zeitplan ab.

Passt das zu Ihrer Situation?

Schildern Sie uns Ihren Bedarf – wir melden uns mit einer ehrlichen Einschätzung, ob und wie wir helfen können. Kostenlos und unverbindlich.

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